Zuerst wollte ich die Frage stellen "Beruhigungsmittel auf Rezept?" oder auch "Wer ist jetzt irre?", aber irgendwie passt alles nicht so wirklich.
Da erhalte ich am Mittwoch einen Anruf von der ARGE, man habe eine Stelle für meinen Mann, die wollen ihn einstellen, am besten gestern und die Schweißerprüfung kann er dort auch machen, alles kein Thema und am Freitag soll er sich dort melden.
Gesagt - getan.
Tja, die Realität sieht so aus: Von einer Einstellung war erst einmal keine Rede, sondern nur von einem zweiwöchigen Praktikum, das er am Arbeitseinsatzort absolvieren soll. Dem ganzen geht eine ärztliche Untersuchung voraus, von der wir noch nicht wissen, wer die Kosten dafür überhaupt trägt. Von dem Schweißerschein war gar keine Rede mehr und eingestellt würde er zu den gleichen Bedingungen wie bei der Ex-Firma.
Das kann nicht der Ernst der ARGE sein, dass er einen unbefristeten Arbeitsvertrag, den er zur Zeit hat - wenn auch nur mit 20 Wochenstunden - aufgibt, um irgendwo ein Praktikum zu absolvieren, von dem er noch nicht einmal weiß, ob es danach eine Festeinstellung gibt oder nicht....
Wann hört dieser Schwachsinn eigentlich mal auf??? Oder ist es erst der Anfang?? Wer trägt eigentlich die Kosten, die entstehen, wenn man angesichts dieser Umstände Nerventabletten braucht? Oder die Kosten für die Behandlung am Zwerchfell, wenn es wegen Lachkrämpfen überstrapaziert ist??
Diese Logik muss man sich erst einmal durch den Kopf gehen lassen.... nur nicht zu heftig, das schlägt einem sonst auf den Magen und es geht einem mehr durch den Kopf, als gewollt....
Samstag, 22. August 2009
Montag, 17. August 2009
Wenn rechtes Händchen nicht weiß, was linkes Händchen tut....
Humor ist das beste, was man in manchen Situationen aufweisen kann. Denn, wenn man nicht darüber lachen kann, fängt man an zu verzweifeln....
Da waren wir am Freitag auf der ARGE, erstens, um zu informieren über den im Kammertermin geschlossenen Vergleich und zweitens, um abzuklären, was das soll, von wegen Weiterbildung und keine Weiterbildung und Teilzeitstelle.
Natürlich wurde sich von Seiten der ARGE erst einmal unwissend gestellt. Das habe man doch gar nicht gewusst, dass die Weiterbildungsmaßnahme jetzt bereits begonnen hätte, das hätte man ganz anders in Erinnerung gehabt....
Ich hab auch bald manches anders in Erinnerung. Man fühlt sich von denen so richtiggehend an der Nase herumgeführt und braucht richtig starke Nerven, um noch so zu tun, als ob man das nicht durchschaut hat. In solchen Momenten zweifle ich oft an der Aussagekraft unserer Worte. Sprechen wir überhaupt Deutsch? Sprechen wir verständlich? Sprechen wir langsam genug?
Lachen wir mal eine Runde drüber....
Fakt ist, der Hauptverdiener der Familie hat nun einen Teilzeitjob. Wir sind weiterhin von der ARGE abhängig, wobei man ja gar nicht weiterhin sagen kann. Denn das, wofür die bisher in Vorleistung getreten sind, kriegen sie ja wieder, sobald der Arbeitgeber zahlt. Okay, wann das sein wird, das ist eine andere Sache und wir sind zwar optimistisch, aber ob es in diesem Leben sein wird, das können wir natürlich auch nicht beantworten.
Fakt ist auch, dass es keinen einzigen Tag der Arbeitslosigkeit gibt.
Fakt ist auch, dass mit einer Weiterbildungsmaßnahme für die Zukunft eine viel bessere Basis gegeben wäre.
Fakt ist, dass die Damen und Herren der ARGE darüber nicht nachdenken.
Und wie wir da am Freitag so wiederkommen von der ARGE, da haben wir doch Post im Briefkasten. Von der ARGE. Eine Einladung zum Termin für meinen Mann (mit der üblichen Belehrung, wenn er nicht, dann....). Man wolle mit ihm über die Fortbildung sprechen.....
Hahahahahaha....
Da waren wir am Freitag auf der ARGE, erstens, um zu informieren über den im Kammertermin geschlossenen Vergleich und zweitens, um abzuklären, was das soll, von wegen Weiterbildung und keine Weiterbildung und Teilzeitstelle.
Natürlich wurde sich von Seiten der ARGE erst einmal unwissend gestellt. Das habe man doch gar nicht gewusst, dass die Weiterbildungsmaßnahme jetzt bereits begonnen hätte, das hätte man ganz anders in Erinnerung gehabt....
Ich hab auch bald manches anders in Erinnerung. Man fühlt sich von denen so richtiggehend an der Nase herumgeführt und braucht richtig starke Nerven, um noch so zu tun, als ob man das nicht durchschaut hat. In solchen Momenten zweifle ich oft an der Aussagekraft unserer Worte. Sprechen wir überhaupt Deutsch? Sprechen wir verständlich? Sprechen wir langsam genug?
Lachen wir mal eine Runde drüber....
Fakt ist, der Hauptverdiener der Familie hat nun einen Teilzeitjob. Wir sind weiterhin von der ARGE abhängig, wobei man ja gar nicht weiterhin sagen kann. Denn das, wofür die bisher in Vorleistung getreten sind, kriegen sie ja wieder, sobald der Arbeitgeber zahlt. Okay, wann das sein wird, das ist eine andere Sache und wir sind zwar optimistisch, aber ob es in diesem Leben sein wird, das können wir natürlich auch nicht beantworten.
Fakt ist auch, dass es keinen einzigen Tag der Arbeitslosigkeit gibt.
Fakt ist auch, dass mit einer Weiterbildungsmaßnahme für die Zukunft eine viel bessere Basis gegeben wäre.
Fakt ist, dass die Damen und Herren der ARGE darüber nicht nachdenken.
Und wie wir da am Freitag so wiederkommen von der ARGE, da haben wir doch Post im Briefkasten. Von der ARGE. Eine Einladung zum Termin für meinen Mann (mit der üblichen Belehrung, wenn er nicht, dann....). Man wolle mit ihm über die Fortbildung sprechen.....
Hahahahahaha....
Freitag, 14. August 2009
Der Kammertermin - Arbeitsgericht
Gestern war es soweit, der Kammertermin stand an, die Kündigung betreffend. Es ging darum zu klären, ob die fristlose Kündigung gerechtfertigt war oder nicht. Vor allen Dingen der Grund der fristlosen Kündigung, der da übersetzt heißt: "Geh nicht ins Fernsehen und erzähl es allen, sonst kündige ich dir". Etwas, das wir sowieso nie verstanden haben. Wer den Beitrag sieht und unsere Wohnung kennt, der ahnt, dass wir es sind. Und wer den Beitrag sieht und die Umstände und Zahlen kennt, der weiß, dass es dieser Chef ist. Aber sein Name wird nicht genannt, der Firmenname wird nicht genannt, die Firma wird nicht gezeigt und selbst wir sind vom Äußeren her nicht zu erkennen und unsere Stimmen wurden nachgesprochen.
Der Anwalt der Gegenpartei hat behauptet, mit den verspäteten Zahlungen wäre alles abgesprochen gewesen und alles in Ordnung. Der Chef hätte mit seinen Leuten gesprochen und ihnen gesagt, dass es Verzögerungen geben würde. Und alle hätten sich einverstanden erklärt. Nur komisch, dass ausgerechnet mein Mann bei diesem Gespräch scheinbar nicht anwesend war. Und einverstanden erklären womit? Kein Geld zu kriegen über einen längeren Zeitraum?
Gut, dass das mit der Rufschädigung nicht intensiver besprochen wurde, denn ich, die auf den Zuhörerstühlen saß, wurde langsam böse. Wer spricht denn von unserer Rufschädigung? Immerhin stehen wir bei einigen Gläubigern auch als säumige Zahler da. Bei unseren Energieversorgern sind wir einen ganzen Monat im Rückstand. Ist es etwas anderes, wenn der Ruf eines Arbeitgebers geschädigt wird nach seinem eigenen Bekunden oder wenn es sich "nur" um den Ruf des Arbeitnehmers handelt?? Sind wir wieder bei dem zweierlei Maß???
Das Gericht hat klipp und klar erklärt, dass es nicht sein kann, wegen des Fernsehbeitrags eine fristlose Kündigung auszusprechen.
Eben, weil wir ja nicht den Arbeitgeber namentlich genannt haben, sondern mit dem Beitrag die Öffentlichkeit darauf aufmerksam machen wollten, welches Recht das Gesetz den Arbeitgebern einräumt.
Die genauen Worte waren: "Ob die Belegschaft sich abends in der Kneipe lauthals darüber unterhält, dass der Chef mal wieder nicht zahlt oder ob er das per Fernsehen ins Wohnzimmer gebracht bekommt, das bleibt sich gleich."
Und was das Warten aufs Geld anbetrifft, da kam dann auch der Einwand des Gerichts, dass man bei einem monatlichen Bruttogehalt von 1.600,-- Euro bestimmt nicht in der Lage ist, mal eben 600,-- Euro auf Seite zu legen für den nächsten Monat.
- Das fand ich persönlich gut, denn es sind immer schon meine Worte gewesen... -
Wenn es eine absehbare Zeit betroffen hätte, aber wir sprechen hier von einem Zeitraum von mind. 2,5 Jahren.
Angefangen hat es ganz harmlos mit 1, 2 Tagen Verspätung, dann waren es 5, 6 Tage, dann 10 Tage, dann 14 Tage. Zwischendurch kam das Geld mal einmal wieder etwas pünktlicher, dafür wurde es im nächsten Monat gesplittet.... Wir als Arbeitnehmer konnten uns auf gar nichts mehr einstellen. Diese nervliche Belastung, die man hat, wenn man nie weiß, wie es jetzt weitergeht, die macht einen auf Dauer sowas von mürbe....
Nun ja, herausgekommen ist bei diesem Termin ein Vergleich. Das Arbeitsverhältnis ist nun beendet zum 31.07., die ausstehenden Gehälter ab Februar muss der Arbeitgeber zahlen, abzüglich dem, wofür das Arbeitsamt und die ARGE in Vorleistung gegangen sind.
D.h., mein Mann war keinen Tag arbeitslos. Trotzdem - und das knarrt und nagt immer noch an mir - mussten wir uns teilweise bei der ARGE anhören, dass er diese Stelle jetzt annehmen muss, damit er nicht rauskommt und und und.... Besser stehen wir uns jetzt nicht da, weil es eben nur eine Teilzeitstelle ist und verstehen kann es keiner, dass man dem Hauptverdiener der Familie überhaupt eine Teilzeitstelle vermittelt, aber wer wird diesen Staat und seine Bestimmungen wohl jemals verstehen...
Jetzt bleibt für uns nur noch die spannende Frage über, wann denn endlich der ausstehende Lohn gezahlt wird.
Vielleicht hätte das Gericht ja sagen sollen, dass mein Mann so lange Arbeitnehmer der Firma bleibt und Lohn bezieht, bis die ausstehenden Löhne komplett gezahlt sind. Hätte die Sache vielleicht beschleunigt.... ;)
Der Anwalt der Gegenpartei hat behauptet, mit den verspäteten Zahlungen wäre alles abgesprochen gewesen und alles in Ordnung. Der Chef hätte mit seinen Leuten gesprochen und ihnen gesagt, dass es Verzögerungen geben würde. Und alle hätten sich einverstanden erklärt. Nur komisch, dass ausgerechnet mein Mann bei diesem Gespräch scheinbar nicht anwesend war. Und einverstanden erklären womit? Kein Geld zu kriegen über einen längeren Zeitraum?
Gut, dass das mit der Rufschädigung nicht intensiver besprochen wurde, denn ich, die auf den Zuhörerstühlen saß, wurde langsam böse. Wer spricht denn von unserer Rufschädigung? Immerhin stehen wir bei einigen Gläubigern auch als säumige Zahler da. Bei unseren Energieversorgern sind wir einen ganzen Monat im Rückstand. Ist es etwas anderes, wenn der Ruf eines Arbeitgebers geschädigt wird nach seinem eigenen Bekunden oder wenn es sich "nur" um den Ruf des Arbeitnehmers handelt?? Sind wir wieder bei dem zweierlei Maß???
Das Gericht hat klipp und klar erklärt, dass es nicht sein kann, wegen des Fernsehbeitrags eine fristlose Kündigung auszusprechen.
Eben, weil wir ja nicht den Arbeitgeber namentlich genannt haben, sondern mit dem Beitrag die Öffentlichkeit darauf aufmerksam machen wollten, welches Recht das Gesetz den Arbeitgebern einräumt.
Die genauen Worte waren: "Ob die Belegschaft sich abends in der Kneipe lauthals darüber unterhält, dass der Chef mal wieder nicht zahlt oder ob er das per Fernsehen ins Wohnzimmer gebracht bekommt, das bleibt sich gleich."
Und was das Warten aufs Geld anbetrifft, da kam dann auch der Einwand des Gerichts, dass man bei einem monatlichen Bruttogehalt von 1.600,-- Euro bestimmt nicht in der Lage ist, mal eben 600,-- Euro auf Seite zu legen für den nächsten Monat.
- Das fand ich persönlich gut, denn es sind immer schon meine Worte gewesen... -
Wenn es eine absehbare Zeit betroffen hätte, aber wir sprechen hier von einem Zeitraum von mind. 2,5 Jahren.
Angefangen hat es ganz harmlos mit 1, 2 Tagen Verspätung, dann waren es 5, 6 Tage, dann 10 Tage, dann 14 Tage. Zwischendurch kam das Geld mal einmal wieder etwas pünktlicher, dafür wurde es im nächsten Monat gesplittet.... Wir als Arbeitnehmer konnten uns auf gar nichts mehr einstellen. Diese nervliche Belastung, die man hat, wenn man nie weiß, wie es jetzt weitergeht, die macht einen auf Dauer sowas von mürbe....
Nun ja, herausgekommen ist bei diesem Termin ein Vergleich. Das Arbeitsverhältnis ist nun beendet zum 31.07., die ausstehenden Gehälter ab Februar muss der Arbeitgeber zahlen, abzüglich dem, wofür das Arbeitsamt und die ARGE in Vorleistung gegangen sind.
D.h., mein Mann war keinen Tag arbeitslos. Trotzdem - und das knarrt und nagt immer noch an mir - mussten wir uns teilweise bei der ARGE anhören, dass er diese Stelle jetzt annehmen muss, damit er nicht rauskommt und und und.... Besser stehen wir uns jetzt nicht da, weil es eben nur eine Teilzeitstelle ist und verstehen kann es keiner, dass man dem Hauptverdiener der Familie überhaupt eine Teilzeitstelle vermittelt, aber wer wird diesen Staat und seine Bestimmungen wohl jemals verstehen...
Jetzt bleibt für uns nur noch die spannende Frage über, wann denn endlich der ausstehende Lohn gezahlt wird.
Vielleicht hätte das Gericht ja sagen sollen, dass mein Mann so lange Arbeitnehmer der Firma bleibt und Lohn bezieht, bis die ausstehenden Löhne komplett gezahlt sind. Hätte die Sache vielleicht beschleunigt.... ;)
Sonntag, 9. August 2009
...wir bleiben AlGII-Empfänger
Die Stelle ist es tatsächlich geworden - 20 Std. die Woche für den Hauptverdiener, bzw. - wie es der Amtsschimmel wiehert - für den Kopf der Bedarfsgemeinschaft. D.h. es wird demnächst mehr Aufstockung von der ARGE geben. Für die Rente ist das natürlich auch nicht so prickelnd. Was mit den Mehrkosten ist wie Fahrtkosten etc., das müssen wir noch abklären.
Werden die nämlich nicht übernommen, dann sind wir zusätzlich noch gestraft.... aber damit kennen wir uns mittlerweile ja aus.
Werden die nämlich nicht übernommen, dann sind wir zusätzlich noch gestraft.... aber damit kennen wir uns mittlerweile ja aus.
Mittwoch, 29. Juli 2009
...über Sinn lässt sich diskutieren
Nun gab es einen Lichtstreif am Horizont, nämlich eine Weiterbildungsmaßnahme über die ARGE. Ziel dieser Maßnahme ist der Erwerb des Schweißerscheins in E- und MAG-Schweißen. Der Bildungsgutschein wurde schon erstellt, die Maßnahme bereits mit der ausführenden Stelle abgesprochen. Gestern war in der Post ein Vermittlungsvorschlag von der ARGE. Für eine Teilzeit-Stelle. Auf telefonische Nachfrage wurde von Seiten der ARGE erklärt, dass Vermittlungsangebote auf jeden Fall vorgehen.
Nun fragen wir uns nur, ob es Sinn macht. Eine Teilzeitstelle für den Hauptverdiener der Familie. Das würde ja bedeuten, das man noch mehr Zuschuss als bisher von der ARGE erhält, denn der Lohn würde ja hinten und vorne nicht ausreichen.
Da hat man die Chance, sich weiterzubilden und durch den Erwerb des Schweißerscheins mehr zu verdienen (ja, wir wissen, dass eine Weiterbildung nicht automatisch auch eine Stelle verspricht) und dann soll man sich auf eine Stelle bewerben, die einen in eine größere Abhängigkeit von der ARGE bringt, als zuvor....
Nun fragen wir uns nur, ob es Sinn macht. Eine Teilzeitstelle für den Hauptverdiener der Familie. Das würde ja bedeuten, das man noch mehr Zuschuss als bisher von der ARGE erhält, denn der Lohn würde ja hinten und vorne nicht ausreichen.
Da hat man die Chance, sich weiterzubilden und durch den Erwerb des Schweißerscheins mehr zu verdienen (ja, wir wissen, dass eine Weiterbildung nicht automatisch auch eine Stelle verspricht) und dann soll man sich auf eine Stelle bewerben, die einen in eine größere Abhängigkeit von der ARGE bringt, als zuvor....
Mittwoch, 22. Juli 2009
Antwort aus dem Bundeskanzleramt
Einen Brief mit folgendem Wortlaut haben wir heute erhalten:
Brief aus dem Bundeskanzleramt vom 20. Juli 2009
Sehr geehrte Frau X, sehr geehrter Herr X,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 7. Juli 2009 an Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, die mich beauftragt hat, Ihnen zu antworten.
Ihre Schwierigkeiten bedaure ich sehr. Leider kann ich Ihnen nicht unmittelbar von hier aus behilflich sein.
Ich bedaure, dass Ihr Arbeitgeber das Ihnen zustehende Arbeitsentgelt nicht zahlt. Nach unserer Rechtsordnung muss jedoch der Einzelne seine Rechte selbst durch die zuständigen Gerichte feststellen und durchsetzen lassen. Nicht erfüllte Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, wie ausstehendes Arbeitsentgelt, müssen vor den Gerichten für Arbeitssachen geltend gemacht werden. Sie haben dann die Möglichkeit, aufgrund der vollstreckbaren Ausfertigung des Gerichtsbeschlusses die Zwangsvollstreckung zu betreiben. Dazu müssen Sie sich an einen Gerichtsvollzieher wenden. Einem Bundesministerium oder dem Bundeskanzleramt stehen hier leider keinerlei Befugnisse zu.
Allgemein ist zu sagen, dass die Zwangsvollstreckung aus einem vollstreckungsfähigen Titel grundsätzlich 30 Jahre lang stattfinden kann. Bei Erfolglosigkeit (etwa wegen Zahlungsunfähigkeit) kann sich ein erneuter Versuch anbieten, wenn der Schuldner nach einiger Zeit wieder Vermögen erlangt hat. Die Situation eines Arbeitnehmers unterscheidet sich hierbei im Prinzip nicht von der eines anderen Gläubigers, der letztlich immer das Risiko der Zahlungsunwilligkeit – hier des Arbeitgebers – zu tragen hat.
Nach Ihren Ausführungen erhalten Sie seit dem 17. März 2009, dem Tag der Antragstellung, Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Nach ausdrücklicher gesetzlicher Regelung (§ 37 Abs. 2 Satz 1 SGB II) werden Leistungen nicht für Zeiten vor der Antragstellung erbracht. Der Antrag hat deshalb eine anspruchsauslösende Funktion. Im Gesetzgebungsverfahren ist ausdrücklich hervorgehoben worden, dass es – anders als im früheren Sozialhilferecht – nicht darauf ankomme, ob der Leistungsträger Kenntnis von der Hilfebedürftigkeit habe. Eine Möglichkeit, Leistungen für Zeiten vor der Antragstellung zu erbringen, besteht deshalb nach dem eindeutigen gesetzlichen Wortlaut nicht.
Wir geben auf!!!
Es gibt nichts, was in dem Brief steht, was wir nicht schon längst wussten. Wir sind über den Ablauf eines Mahnverfahrens informiert. Darum ging es hier aber nicht primär. Es kann nicht sein, dass die Gesetzgebung den Arbeitgeber mit jedem x-beliebigen Gläubiger gleichsetzt.
Vor allen Dingen kann es nicht sein, dass der Arbeitgeber ihm unangenehme Arbeiter einfach raussetzt, nicht mehr bezahlt und seine Geschäfte trotzdem weiterführt. Das ist unfassbar!! Und eben genau das ist es auch, was wir nicht verstehen können. Der Arbeitgeber hat keine Insolvenz angemeldet. Und wenn er nicht insolvent ist, dann muss er auch zahlen. Und genau aus diesem Grunde wollten wir darauf aufmerksam machen, aber anscheinend kriegen wir es nicht in die Köpfe rein....
Wenn ich beim Versandhaus X etwas bestelle und kann es nicht bezahlen, dann hat das Versandhaus zwar einen Verlust, hat aber die Möglichkeit, das in seiner Bilanz als mindernd anzusetzen. Aber als Arbeitnehmer, der von dem Geld, das er erarbeitet, leben muss, werden einem alle Möglichkeiten genommen.
Brief aus dem Bundeskanzleramt vom 20. Juli 2009
Sehr geehrte Frau X, sehr geehrter Herr X,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 7. Juli 2009 an Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, die mich beauftragt hat, Ihnen zu antworten.
Ihre Schwierigkeiten bedaure ich sehr. Leider kann ich Ihnen nicht unmittelbar von hier aus behilflich sein.
Ich bedaure, dass Ihr Arbeitgeber das Ihnen zustehende Arbeitsentgelt nicht zahlt. Nach unserer Rechtsordnung muss jedoch der Einzelne seine Rechte selbst durch die zuständigen Gerichte feststellen und durchsetzen lassen. Nicht erfüllte Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, wie ausstehendes Arbeitsentgelt, müssen vor den Gerichten für Arbeitssachen geltend gemacht werden. Sie haben dann die Möglichkeit, aufgrund der vollstreckbaren Ausfertigung des Gerichtsbeschlusses die Zwangsvollstreckung zu betreiben. Dazu müssen Sie sich an einen Gerichtsvollzieher wenden. Einem Bundesministerium oder dem Bundeskanzleramt stehen hier leider keinerlei Befugnisse zu.
Allgemein ist zu sagen, dass die Zwangsvollstreckung aus einem vollstreckungsfähigen Titel grundsätzlich 30 Jahre lang stattfinden kann. Bei Erfolglosigkeit (etwa wegen Zahlungsunfähigkeit) kann sich ein erneuter Versuch anbieten, wenn der Schuldner nach einiger Zeit wieder Vermögen erlangt hat. Die Situation eines Arbeitnehmers unterscheidet sich hierbei im Prinzip nicht von der eines anderen Gläubigers, der letztlich immer das Risiko der Zahlungsunwilligkeit – hier des Arbeitgebers – zu tragen hat.
Nach Ihren Ausführungen erhalten Sie seit dem 17. März 2009, dem Tag der Antragstellung, Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Nach ausdrücklicher gesetzlicher Regelung (§ 37 Abs. 2 Satz 1 SGB II) werden Leistungen nicht für Zeiten vor der Antragstellung erbracht. Der Antrag hat deshalb eine anspruchsauslösende Funktion. Im Gesetzgebungsverfahren ist ausdrücklich hervorgehoben worden, dass es – anders als im früheren Sozialhilferecht – nicht darauf ankomme, ob der Leistungsträger Kenntnis von der Hilfebedürftigkeit habe. Eine Möglichkeit, Leistungen für Zeiten vor der Antragstellung zu erbringen, besteht deshalb nach dem eindeutigen gesetzlichen Wortlaut nicht.
Wir geben auf!!!
Es gibt nichts, was in dem Brief steht, was wir nicht schon längst wussten. Wir sind über den Ablauf eines Mahnverfahrens informiert. Darum ging es hier aber nicht primär. Es kann nicht sein, dass die Gesetzgebung den Arbeitgeber mit jedem x-beliebigen Gläubiger gleichsetzt.
Vor allen Dingen kann es nicht sein, dass der Arbeitgeber ihm unangenehme Arbeiter einfach raussetzt, nicht mehr bezahlt und seine Geschäfte trotzdem weiterführt. Das ist unfassbar!! Und eben genau das ist es auch, was wir nicht verstehen können. Der Arbeitgeber hat keine Insolvenz angemeldet. Und wenn er nicht insolvent ist, dann muss er auch zahlen. Und genau aus diesem Grunde wollten wir darauf aufmerksam machen, aber anscheinend kriegen wir es nicht in die Köpfe rein....
Wenn ich beim Versandhaus X etwas bestelle und kann es nicht bezahlen, dann hat das Versandhaus zwar einen Verlust, hat aber die Möglichkeit, das in seiner Bilanz als mindernd anzusetzen. Aber als Arbeitnehmer, der von dem Geld, das er erarbeitet, leben muss, werden einem alle Möglichkeiten genommen.
Mittwoch, 15. Juli 2009
...ob es irgendwann einmal ein Politiker liest und wichtiger noch.... interessiert??
Am 07.07. morgens habe ich ein Schreiben an Frau Dr. Merkel geschickt per Mail. Okay, es war G8-Gipfel und okay, wir sind nur irgendeine kleine Geschichte am Rande des Universums. Alles schon klar. Trotzdem hoffen wir auf eine Gesetzesänderung. Darauf, dass es den Arbeitgebern nicht mehr so einfach gemacht wird, in dieser Art und Weise mit den Arbeitnehmern umzuspringen.
Das ist ja so, als würde der Deutsche Staat aufgrund der immensen Staatsverschuldung den Politikern mal nichts bezahlen. Geht ja nicht....
Also, warum geht es bei den kleinen Arbeitnehmern??
Und weil ich noch nichts gehört habe, habe ich heute mal auf der Seite des Deutschen Bundestages geforscht und siehe da, es gibt da ja noch die Sparte "Arbeit und Soziales". Da hab ich doch direkt an den Vorsitzenden Herrn Weiß eine Kopie der Mail geschickt. Ob man etwas bewegt bekommt, keine Ahnung. Ob sich deswegen etwas ändern wird, noch weniger Ahnung. Aber das Gefühl, etwas getan zu haben und sich nicht kampflos alles gefallen zu lassen, das hilft ein wenig.
Für die, die in unserem Blog lesen, hier der Brief an Frau Dr. Merkel:
Sehr geehrte Frau Dr. Merkel,
wir wenden uns an Sie in der Hoffnung, Gehör zu finden für unser Anliegen. Unsere Geschichte ist ausführlich erzählt auf unserer Webseite www.arbeitnehmer-ohne-rechte.de .
Kurz noch einmal für Sie die Fakten: Mein Mann arbeitete bei einem XX. Der Verdienst belief sich auf durchschnittlich 1.300,00 Euro netto im Monat. Zuzüglich Kindergeld und meinem Nebenverdienst aus einer 400,00 Euro-Beschäftigung hat es uns zum Leben gereicht. Es war nicht soviel, dass man davon groß sparen konnte, wir sind aber parat gekommen und haben keine öffentlichen Zuschüsse in Anspruch genommen, obwohl die 400,00 Euro aus meiner Beschäftigung aufgrund der schlechten wirtschaftlichen Lage selten erreicht wurden/werden.
Der Arbeitgeber meines Mannes bezahlte immer unpünktlicher, zum Schluss war es so, dass Lohn, der lt. Vertrag zum 30. des Monats ausgezahlt werden sollte, in Teilbeträgen zum 21. des Folgemonats (300,00 Euro) und der Rest (über 1.000,00 Euro) am 3. des darauffolgenden Monats gezahlt wurden. Wie gesagt, die ganz ausführliche Geschichte finden Sie auf der o.g. Webseite.
Weshalb wir uns an mit diesem Schreiben an Sie wenden, ist kurz erklärt. Das Gesetz schützt die Arbeitgeber. Als Arbeitnehmer ist man fast machtlos. Wir haben die Gewerkschaft eingeschaltet, die sind mehr oder weniger auch tätig geworden für uns. Fakt ist aber, dass wir für den Februar diesen Jahres gar keinen Lohn erhalten haben und für den März ab Tag der Antragstellung (17. März) bei der ARGE Unterstützung, und zwar in Höhe von 422,67 Euro. Wie Sie sich ausrechnen können, reicht das einfach nicht, um als 3-köpfige Familie über die Runden zu kommen. Wir sind jetzt an einem absoluten Nullpunkt angekommen, können unsere Rechnungen nicht bezahlen, zum Leben haben wir uns diesen Monat 200,00 Euro abgenommen von dem Geld. Aber es reicht einfach nicht, um über den Monat zu kommen. Unsere Existenz steht auf dem Spiel!!
Es kann nicht sein, dass der Arbeitgeber seine Geschäfte munter weiter betreibt. Er zahlt(e) nicht nur unseren Lohn so spät, nur wollte sich von den anderen niemand dagegen wehren. Die Firma hat keine Insolvenz angemeldet, es spricht aber auch niemand von Insolvenzverschleppung.
Und NIEMAND springt für diesen ausgefallenen Lohn ein. Noch nicht einmal in der Höhe des Sozialsatzes bekommen wir für den Monat Februar Unterstützung. Weil es erst ab Antragstellung Geld gibt bei der ARGE. Aber woher soll man im Voraus wissen, dass man ab einem Datum X gekündigt wird? Wir wollen doch nichts unrechtmäßiges vom Staat haben, können aber nicht nachvollziehen, dass es von Gesetzes wegen so ist, dass man erst ab Tag der Antragstellung Hilfeleistungen erwarten kann, obwohl wir nachweisen und belegen können, dass wir keinen Lohn erhalten haben für den Februar und auch für den März keinen Cent vom Arbeitgeber.
Bitte ändern Sie das in den Gesetzen. Früher mag es ja mal möglich gewesen sein, dass man sich durch Erspartes über Wasser halten konnte, aber von durchschnittlich 1.300,00 Euro kann man das nicht. Da ist man froh, dass man seine laufenden Kosten und das Leben bewältigt bekommt. Und dass niemand in Vorleistung tritt, das ist für uns auch unverständlich. Dass Deutschland ein Sozialstaat ist, können wir angesichts unserer Situation nicht mehr verstehen.
Mit freundlichen Grüßen
Das ist ja so, als würde der Deutsche Staat aufgrund der immensen Staatsverschuldung den Politikern mal nichts bezahlen. Geht ja nicht....
Also, warum geht es bei den kleinen Arbeitnehmern??
Und weil ich noch nichts gehört habe, habe ich heute mal auf der Seite des Deutschen Bundestages geforscht und siehe da, es gibt da ja noch die Sparte "Arbeit und Soziales". Da hab ich doch direkt an den Vorsitzenden Herrn Weiß eine Kopie der Mail geschickt. Ob man etwas bewegt bekommt, keine Ahnung. Ob sich deswegen etwas ändern wird, noch weniger Ahnung. Aber das Gefühl, etwas getan zu haben und sich nicht kampflos alles gefallen zu lassen, das hilft ein wenig.
Für die, die in unserem Blog lesen, hier der Brief an Frau Dr. Merkel:
Sehr geehrte Frau Dr. Merkel,
wir wenden uns an Sie in der Hoffnung, Gehör zu finden für unser Anliegen. Unsere Geschichte ist ausführlich erzählt auf unserer Webseite www.arbeitnehmer-ohne-rechte.de .
Kurz noch einmal für Sie die Fakten: Mein Mann arbeitete bei einem XX. Der Verdienst belief sich auf durchschnittlich 1.300,00 Euro netto im Monat. Zuzüglich Kindergeld und meinem Nebenverdienst aus einer 400,00 Euro-Beschäftigung hat es uns zum Leben gereicht. Es war nicht soviel, dass man davon groß sparen konnte, wir sind aber parat gekommen und haben keine öffentlichen Zuschüsse in Anspruch genommen, obwohl die 400,00 Euro aus meiner Beschäftigung aufgrund der schlechten wirtschaftlichen Lage selten erreicht wurden/werden.
Der Arbeitgeber meines Mannes bezahlte immer unpünktlicher, zum Schluss war es so, dass Lohn, der lt. Vertrag zum 30. des Monats ausgezahlt werden sollte, in Teilbeträgen zum 21. des Folgemonats (300,00 Euro) und der Rest (über 1.000,00 Euro) am 3. des darauffolgenden Monats gezahlt wurden. Wie gesagt, die ganz ausführliche Geschichte finden Sie auf der o.g. Webseite.
Weshalb wir uns an mit diesem Schreiben an Sie wenden, ist kurz erklärt. Das Gesetz schützt die Arbeitgeber. Als Arbeitnehmer ist man fast machtlos. Wir haben die Gewerkschaft eingeschaltet, die sind mehr oder weniger auch tätig geworden für uns. Fakt ist aber, dass wir für den Februar diesen Jahres gar keinen Lohn erhalten haben und für den März ab Tag der Antragstellung (17. März) bei der ARGE Unterstützung, und zwar in Höhe von 422,67 Euro. Wie Sie sich ausrechnen können, reicht das einfach nicht, um als 3-köpfige Familie über die Runden zu kommen. Wir sind jetzt an einem absoluten Nullpunkt angekommen, können unsere Rechnungen nicht bezahlen, zum Leben haben wir uns diesen Monat 200,00 Euro abgenommen von dem Geld. Aber es reicht einfach nicht, um über den Monat zu kommen. Unsere Existenz steht auf dem Spiel!!
Es kann nicht sein, dass der Arbeitgeber seine Geschäfte munter weiter betreibt. Er zahlt(e) nicht nur unseren Lohn so spät, nur wollte sich von den anderen niemand dagegen wehren. Die Firma hat keine Insolvenz angemeldet, es spricht aber auch niemand von Insolvenzverschleppung.
Und NIEMAND springt für diesen ausgefallenen Lohn ein. Noch nicht einmal in der Höhe des Sozialsatzes bekommen wir für den Monat Februar Unterstützung. Weil es erst ab Antragstellung Geld gibt bei der ARGE. Aber woher soll man im Voraus wissen, dass man ab einem Datum X gekündigt wird? Wir wollen doch nichts unrechtmäßiges vom Staat haben, können aber nicht nachvollziehen, dass es von Gesetzes wegen so ist, dass man erst ab Tag der Antragstellung Hilfeleistungen erwarten kann, obwohl wir nachweisen und belegen können, dass wir keinen Lohn erhalten haben für den Februar und auch für den März keinen Cent vom Arbeitgeber.
Bitte ändern Sie das in den Gesetzen. Früher mag es ja mal möglich gewesen sein, dass man sich durch Erspartes über Wasser halten konnte, aber von durchschnittlich 1.300,00 Euro kann man das nicht. Da ist man froh, dass man seine laufenden Kosten und das Leben bewältigt bekommt. Und dass niemand in Vorleistung tritt, das ist für uns auch unverständlich. Dass Deutschland ein Sozialstaat ist, können wir angesichts unserer Situation nicht mehr verstehen.
Mit freundlichen Grüßen
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