Freitag, 14. August 2009

Der Kammertermin - Arbeitsgericht

Gestern war es soweit, der Kammertermin stand an, die Kündigung betreffend. Es ging darum zu klären, ob die fristlose Kündigung gerechtfertigt war oder nicht. Vor allen Dingen der Grund der fristlosen Kündigung, der da übersetzt heißt: "Geh nicht ins Fernsehen und erzähl es allen, sonst kündige ich dir". Etwas, das wir sowieso nie verstanden haben. Wer den Beitrag sieht und unsere Wohnung kennt, der ahnt, dass wir es sind. Und wer den Beitrag sieht und die Umstände und Zahlen kennt, der weiß, dass es dieser Chef ist. Aber sein Name wird nicht genannt, der Firmenname wird nicht genannt, die Firma wird nicht gezeigt und selbst wir sind vom Äußeren her nicht zu erkennen und unsere Stimmen wurden nachgesprochen.

Der Anwalt der Gegenpartei hat behauptet, mit den verspäteten Zahlungen wäre alles abgesprochen gewesen und alles in Ordnung. Der Chef hätte mit seinen Leuten gesprochen und ihnen gesagt, dass es Verzögerungen geben würde. Und alle hätten sich einverstanden erklärt. Nur komisch, dass ausgerechnet mein Mann bei diesem Gespräch scheinbar nicht anwesend war. Und einverstanden erklären womit? Kein Geld zu kriegen über einen längeren Zeitraum?

Gut, dass das mit der Rufschädigung nicht intensiver besprochen wurde, denn ich, die auf den Zuhörerstühlen saß, wurde langsam böse. Wer spricht denn von unserer Rufschädigung? Immerhin stehen wir bei einigen Gläubigern auch als säumige Zahler da. Bei unseren Energieversorgern sind wir einen ganzen Monat im Rückstand. Ist es etwas anderes, wenn der Ruf eines Arbeitgebers geschädigt wird nach seinem eigenen Bekunden oder wenn es sich "nur" um den Ruf des Arbeitnehmers handelt?? Sind wir wieder bei dem zweierlei Maß???

Das Gericht hat klipp und klar erklärt, dass es nicht sein kann, wegen des Fernsehbeitrags eine fristlose Kündigung auszusprechen.
Eben, weil wir ja nicht den Arbeitgeber namentlich genannt haben, sondern mit dem Beitrag die Öffentlichkeit darauf aufmerksam machen wollten, welches Recht das Gesetz den Arbeitgebern einräumt.

Die genauen Worte waren: "Ob die Belegschaft sich abends in der Kneipe lauthals darüber unterhält, dass der Chef mal wieder nicht zahlt oder ob er das per Fernsehen ins Wohnzimmer gebracht bekommt, das bleibt sich gleich."

Und was das Warten aufs Geld anbetrifft, da kam dann auch der Einwand des Gerichts, dass man bei einem monatlichen Bruttogehalt von 1.600,-- Euro bestimmt nicht in der Lage ist, mal eben 600,-- Euro auf Seite zu legen für den nächsten Monat.
- Das fand ich persönlich gut, denn es sind immer schon meine Worte gewesen... -

Wenn es eine absehbare Zeit betroffen hätte, aber wir sprechen hier von einem Zeitraum von mind. 2,5 Jahren.

Angefangen hat es ganz harmlos mit 1, 2 Tagen Verspätung, dann waren es 5, 6 Tage, dann 10 Tage, dann 14 Tage. Zwischendurch kam das Geld mal einmal wieder etwas pünktlicher, dafür wurde es im nächsten Monat gesplittet.... Wir als Arbeitnehmer konnten uns auf gar nichts mehr einstellen. Diese nervliche Belastung, die man hat, wenn man nie weiß, wie es jetzt weitergeht, die macht einen auf Dauer sowas von mürbe....

Nun ja, herausgekommen ist bei diesem Termin ein Vergleich. Das Arbeitsverhältnis ist nun beendet zum 31.07., die ausstehenden Gehälter ab Februar muss der Arbeitgeber zahlen, abzüglich dem, wofür das Arbeitsamt und die ARGE in Vorleistung gegangen sind.

D.h., mein Mann war keinen Tag arbeitslos. Trotzdem - und das knarrt und nagt immer noch an mir - mussten wir uns teilweise bei der ARGE anhören, dass er diese Stelle jetzt annehmen muss, damit er nicht rauskommt und und und.... Besser stehen wir uns jetzt nicht da, weil es eben nur eine Teilzeitstelle ist und verstehen kann es keiner, dass man dem Hauptverdiener der Familie überhaupt eine Teilzeitstelle vermittelt, aber wer wird diesen Staat und seine Bestimmungen wohl jemals verstehen...

Jetzt bleibt für uns nur noch die spannende Frage über, wann denn endlich der ausstehende Lohn gezahlt wird.

Vielleicht hätte das Gericht ja sagen sollen, dass mein Mann so lange Arbeitnehmer der Firma bleibt und Lohn bezieht, bis die ausstehenden Löhne komplett gezahlt sind. Hätte die Sache vielleicht beschleunigt.... ;)

Sonntag, 9. August 2009

...wir bleiben AlGII-Empfänger

Die Stelle ist es tatsächlich geworden - 20 Std. die Woche für den Hauptverdiener, bzw. - wie es der Amtsschimmel wiehert - für den Kopf der Bedarfsgemeinschaft. D.h. es wird demnächst mehr Aufstockung von der ARGE geben. Für die Rente ist das natürlich auch nicht so prickelnd. Was mit den Mehrkosten ist wie Fahrtkosten etc., das müssen wir noch abklären.
Werden die nämlich nicht übernommen, dann sind wir zusätzlich noch gestraft.... aber damit kennen wir uns mittlerweile ja aus.